Die Behandlungskosten
Die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung sind abhängig von der Komplexität des klinischen Problems, von der Art der Zahnspange und vom Alter des Patienten.
Für Kinder und Jugendliche bis zum 10. Lebensjahr, die Fehlstellungen aufweisen, deren apparative Behandlung seit 1.7. 2015 von ihrer Versicherung als Vertragsleistung anerkannt und bewilligt wird, ist die interzeptiven Frühbehandlung KOSTENLOS.
Für die im neuen Leistungspaket festgelegte apparative Hauptbehandlung bis zum 18. Lebensjahr übersteigen die Gesamtkosten in keinem Fall den für das Jahr 2018 vertraglich festgelegten Betrag von € 3612.- wobei nur bei GKK und BKK ein Selbstbehalt von 20% fällig ist. Für Versicherte von BVA, SVA und VAEB ist die Hauptbehandlung KOSTENLOS.
Die Gesamtkosten ändern sich jährlich und werden von den Krankenkassen vorgegeben.
Für Patienten, deren Fehlstellung nicht im neuen Leistungspaket inkludiert ist, liegen die Behandlungskosten zwischen € 900.- und € 6000.- Ob ein Behandlungszuschuss von Seiten der Krankenkassen geleistet wird, hängt von der Art der Fehlstellung ab.
Gerne informiere ich Sie näher über die verschiedenen Möglichkeiten von Behandlungen und erstelle für Sie je nach Diagnose einen individuellen Behandlungsplan!